Liebe Kunden,

am 21.10.2009 gab es in einigen  Printmedien, Radiostationen und auch im TV wieder mal eine negative Meldung zum Thema Nanotechnologie. Das Umweltbundesamt warnte vor Nanopartikeln in Lebensmitteln, Kosmetika oder Textilien.

 

Die Firma FASt2Clean beschäftigt sich zwar mit völlig anderen Disziplinen der Nanotechnologie, jedoch erachten wir es als unsere Pflicht zu den aktuellen Meldungen Stellung zu beziehen.


Die Tatsache, dass "Nanotechnologie" in erster Linie aus einer physikalischen Messeinheit entstanden ist, scheint zwar vielen bekannt zu sein, aber nicht bewusst was das konkret bedeutet. Die eigentlichen Risikofaktoren liegen in den UFP ( = Ultrafeinstaubpartikel )  wie Asbest, Auspuffgase, etc..... Die Szenarien, die zum Beispiel Veränderungen von Zellen beschreiben oder Überwinden der Blut-Hirn-Schranke, würden auch nur funktionieren ( und selbst das ist nicht bewiesen !!! ), wenn einzelne Partikel, die zudem noch 70 nm  und kleiner sein müssen ,überhaupt erst in eine Zelle gelangen. Bei Tests, die das beweisen sollen, wurden beispielsweise Nanotubes direkt in gezüchtete Zellkulturen penetriert, was natürlich tatsächlich zu einer Veränderung der Proteine innerhalb der Zelle führte. Dies beweist allerdings nur eine Veränderung, nicht, dass diese negativ sein muss.


Das Umweltbundesamt ist an Unaufgeklärtheit kaum zu überbieten, sprechen sie doch immer noch davon dass Nanotechnologie im allgemeinen gefährlich sei ohne dies wissenschaftlich fundiert zu erklären, geschweige denn zu beweisen.


Die von uns verwendete Nanotechnologie beschäftigt sich interdisziplinär mit Biologie, Physik und Chemie. Unsere Produkte kommen aus der Nanochemie und somit bewegen wir uns in einem ganz anderen Bereich als die UFP. Diese gibt es bei uns nicht, höchstens in der Produktentwicklung, bzw. Produktherstellung. Unsere gering konzentrierten Feststoffanteile auf der Nanoebene sind in einer Matrix " gefangen " aus der sie sich nicht selbstständig herauslösen können. Das bedeutet, weder beim Sprühen noch beim Aufreiben der Versiegelungen können die Nanopartikel sich befreien und uns in einer beweisbaren Form gefährlich werden. Wir befinden uns somit in keiner Risikogruppe, die in den  Produkten enthaltenen Nanomaterialien können sich nicht selbstständig freisetzen.

 

Für uns hat die Sicherheit der Produkte und Anwendungen oberste Priorität. Der verantwortungsvolle Umgang mit Nanomaterialien ist für uns ein muss. Alle Produkte der Firma FAST2Clean sind von unseren Lieferanten umfassend getestet und unbedenklich. Unser Firma war eines der ersten Unternehmen in Deutschland, die sich ausschließlich mit der Dienstleistung "Oberflächenversiegelung mit Nanotechnologie" beschäftigen. Seither wird mit umfangreichen Tests die Anwendung unserer Produkte überprüft und damit die Sicherheit unserer Kunden gewährleistet.


Bereits heute werden über den gesetzlichen Rahmen hinaus vielfältige Untersuchungen zum Schutz des Anwenders durchgeführt. Unsere Lieferanten arbeiten hierfür eng mit renommierten unabhängigen Prüfinstituten und Laboren wie der Fraunhofer Gesellschaft, dem TÜV und vielen weiteren zusammen, um maximale Produktsicherheit zu ermöglichen. Durch streng dokumentierte Produktionsabläufe stellen Sie ein Höchstmaß an Produktionsqualität und Produktionssicherheit sicher. Es werden beispielsweise einzusetzende Rohstoffe und deren Auswirkung auf die Umwelt geprüft. Produkte werden über den gesamten Lebenszyklus - von der Produktion, Lagerung, Verarbeitung bis hin zu Anwendung und Recycling- einer Kontrolle unterzogen, um somit mögliche Gefahren zu erkennen und auszuschließen.
 

Einige unserer Produkte besitzen die Freigabe laut Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-, Futtermittelgesetzbuch sowie Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und sind für den Einsatz in Küchen, Hotels, Bäckereien freigegeben. Sie dürfen direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.


Vor einigen Wochen fand ein 2-tägiges Symposium zum Thema Nanoethik und Technologierisiko in Saarbrücken statt. Es gibt selbst von renommierten Wissenschaftlern und " Zweiflern " nur den Tipp, weiterhin Technologierisikoforschung zu betreiben und im Bereich der UFP die eventuell vorhandenen Risiken zu erkennen und aufzuklären , bzw. bei Bedarf zu handeln. Die in der Chemieverordnung / Gefahrstoffverordnung  und im Produkthaftungsgesetz vorhandenen Regelungen sind vollkommen ausreichend und müssen nur im ein oder anderen Fall angepasst werden.